Das bedeutet: Wenn Sie Reifen montieren möchten, die nicht exakt den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) entsprechen, benötigen Sie künftig eine offizielle Einzelabnahme durch eine Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA).
Was ändert sich konkret?
- Reifenfreigaben vom Hersteller reichen ab 2025 nicht mehr aus.
 - Abweichende Reifengrößen oder -typen müssen durch eine Einzelabnahme von TÜV, DEKRA & Co. eingetragen werden.
 - Nur Reifen, die exakt den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen, dürfen weiterhin ohne Abnahme gefahren werden.
 - eingetragen werden.
 - Das betrifft vor allem Motorradfahrerinnen und -fahrer, die auf Touren-, Sport- oder Allwetterreifen anderer Dimensionen wechseln wollen.
 
Was bleibt gleich?
- Wenn Sie Reifen verwenden, die genau der im Fahrzeugschein eingetragenen Spezifikation entsprechen, ist keine Änderung notwendig.
 - Bei kleineren Abweichungen kann in Einzelfällen auch eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) weiterhin ausreichen – das prüfen wir für Sie gern.
 
Warum ist das wichtig?
Ohne gültige Eintragung riskieren Sie:
- Erlöschen der Betriebserlaubnis
 - Bußgelder bei Kontrollen
 - Probleme im Schadenfall mit der Versicherung
 
Lassen Sie vor dem nächsten Reifenkauf prüfen, ob eine Abnahme nötig ist!
Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei – wir beraten Sie individuell und sorgen dafür, dass Ihre neue Bereifung rechtssicher auf die Straße kommt.